Fahrsicherheit kann man erlernen
Fahrsicherheit kann man erlernen 

Mieten der Anlage

Sie können die Verkehrsübungsanlage "Kaiserkuhle" auch mieten.
Preise auf Anfrage je nach Nutzungsart und Ausstattung des Platzes!

Mietbedingungen:

  1. Die Besitzer der Anlage, der MSC Bergstadt Rüthen im ADAC e.V. und die MSF Warstein im ADAC e.V. vermietet die Verkehrsübungsanlage mit den dazugehörenden Objekten zu den z.Zt. gültigen Vermietungspreisen.
  2. Die Vermietungen sind von dem Mieter uneingeschrängt anzuerkennen. Dies geschieht durch Bestellung der´Anlage und die dann anschließende Bestätigunng durch den Vermieter.
  3. Der Mieter verpflichtet sich, für die Zeit der Miete eine entsprechende Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe, auf eigene Kosten, abzuschließen. Er stellt den Vermieter von jeder Haftung, die mit der Ausübung des Mietzweckes verbunden ist, frei.
  4. Dem Mieter ist bekannt, das für besondere Veranstaltungen auf der Anlage es einer behördlichen Genehmigung bedarf. Sollte die Folge Versagung, Rücknahme oder Widerruf einer Genehmigung die Vermietung hinfällig machen, ist der Mietpreis trotzdem fällig.
  5. Die bestimmten Öffnungszeiten sind unbedingt einzuhalten.
    • a) Sie betragen an Werktagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr 
    • b) Sie betragen an Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr bis 20.00 Uhr 
    • c) Bei Kartveranstaltungen ist an Sonn- und Feiertagen eine Mittagspause von 13 Uhr bis 15 Uhr einzuhaten.
  6. Die Anlage ist so wieder zu verlassen, wie sie vorgefunden wurde. Alle vom Mieter oder seiner Mitbenutzenden verursachten Schäden sind vom Mieter zu übernehmen. Dies gilt auch insbesondere für Beschädigungen der Zäune, Bandenwerbeanlagen und Tore.
  7. Die gekennzeichnete Gleitfläche ist pfleglich zu behandeln bzw. nicht zu befahren.
  8. Auf der Anlage, sowie im gesamten Umfeld der Anlage, ist das Betanken von Fahrzeugen untersagt. Dies gilt auch für den Oelwechsel, sowie das Hantieren mit oelhaltigen Putzmitteln.
  9. Die Müllentsorgung bei Veranstaltungen hat der Mieter durchzuführen.
  10. Die Anlage ist “besenrein” zu übergeben. Dies gilt auch für die vor der Anlage gelegenen Parkflächen.
  11. Unnötige Lärmentwicklung ist zu vermeiden.
  12. Bei motorsportlichen Veranstaltungen sind die entsprechenden Richtlinien einzuhalten.
    • a) Die besonderen Bestimmungen nach Abs. 8 sind unbedingt in motorsportliche Rahmenausschreibungen aufzunehmen.
    • b) Alle Teilnehmer an motorsportlichen Veranstaltungen sind unbedingt auf Abs. 8 hinzuweisen.
  13. Den Anweisungen des Platzwartes ist Folge zu leisten.
  14. Bei Nichtbefolgen der Mietbedingungen kann der Vermieter vom Mietvertrag unverzüglich zurücktreten. Dies entbindet den Mieter jedoch nicht von der Zahlungspflicht der Miete.
    • Rücktritt durch den Mieter: Die Stromgebühren belaufen sich bei Rücktritt durch den Miete
    • a) bis 3 Monate vor Mietbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 €
    • b) von 2 bis 3 Monate vor Mietbeginn = 25% des Mietpreises.
    • c) von 1 Monat bis 2 Wochen vor Mietbeginn = 50% des Mietpreises
    • d) bis 2 Wochen vor Mietbeginn = 100% des Mietpreises
  15. Sollte im Einzelfall der nachweisbare Schaden höher sein als die genannten Rücktrittsgebühren, so kann dieser geltend gemacht werden.
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